Zivilrecht

Zivilrecht

Das Zivilrecht betrifft sämtliche Vorschriften des Zivilgesetzbuches (ZGB), insbesondere das Personenrecht, das Familienrecht, das Erbrecht, das Sachenrecht und die Vorschriften des Obligationenrechts (OR), ausser dem Handelsrecht (also Vertragsrecht, Haftpflichtrecht, Bereicherungsrecht, mehr unter Handelsrecht).

Übersicht Zivilrecht

  • Vertragsrecht (Abschluss, Stellvertretung, Erfüllung, Bedingungen, Kündigung etc.)
    - Kauf, Tausch und Schenkung
    - Miete und Pacht
    - Leihe (Gebrauchsleihe und Darlehen)
    - Arbeitsvertrag, Werkvertrag, Auftrag (inkl. Kreditauftrag, Maklervertrag etc.)
    - Geschäftsführung ohne Auftrag
    - Kommission
    - Hinterlegung
    - Bürgschaft
    - etc.
  • Sachenrecht
    - Eigentum
           • Fahrniseigentum
           • Grundeigentum
           • Miteigentum
           • Stockwerkeigentum
           • etc.
    - Beschränkte dingliche Rechte
          • Grunddienstbarkeiten
          • Nutzniessung
          • Wohnrecht
          • etc.
    - Pfandrecht
          • Grundpfandrecht
          • Fahrnispfandrecht (Faustpfand, Retention etc.)
    - Besitz und Grundbuch
  • Erbrecht
    - Nachlassplanung (Verfügungsfreiheit, Pflichtteile etc.)
    - Testamente
    - Vermächtnisse
    - Erbverträge
    - Ungültigkeit, Herabsetzung, Ausgleichung
    - Erbgang, Teilung der Erbschaft
  • Vereinsrecht und Stiftungsrecht
    - Gründung / Errichtung
    - Statuten / Stiftungsurkunde
    - Organisation / Führung / Reglemente
    - Gemeinnützigkeit und Steuerbefreiung

In allen diesen Gebiete berate ich Sie und führe nötigenfalls Prozesse.